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Das Institut für Ernährung und Gesundheit bietet Ihnen die Möglichkeit, an einem Partnerprogramm teilzunehmen, mit welchem Sie für erfolgreich auf Ihrer Website präsentierte Werbung für das Institut für Ernährung und Gesundheit Werbeeinnahmen (Umsatzprovision) erzielen können. Sollten Sie an dem Partnerprogramm Interesse haben, lesen Sie bitte die nachfolgende Partnervereinbarung sorgfältig durch und klicken Sie am Ende der Seite auf "Jetzt Anmelden". Damit akzeptieren Sie unsere Partnervereinbarung. Sie gelangen dann zum Anmeldeformular für das Partnerprogramm.
Grundlegende Voraussetzung für die Teilnahme am Partnerprogramm ist, dass Sie mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sind sowie eine Internet-Website betreiben.
Gegenstand dieses Vertrages ist die gewerbliche Schaltung von elektronischen Anzeigen auf der Website des Partners durch das Institut für Ernährung und Gesundheit. Vertragsgegenständlich sind die Produkte, die beim Institut für Ernährung und Gesundheit erworben werden können. Die folgende Vereinbarung enthält die Bedingungen für die Teilnahme am Partnerprogramm und die Einrichtung von Links von einer Partnerwebsite zu unserer Website (http://www.institut-ernaehrung-gesundheit.com). Es gelten die nachfolgend aufgeführten Bedingungen. Sie können den Text auf Ihren Computer herunterladen und/oder ausdrucken. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen erkennen wir nicht an, es sei denn, sie werden von uns schriftlich bestätigt.
Sofern Sie sich mit Abschluß der nachfolgenden Partnervereinbarung dazu bereiterklären, an dem Partnerprogramm teilzunehmen, werden Ihnen vom Institut für Ernährung und Gesundheit Werbeeinnahmen gezahlt, sofern ein Verkauf nachweislich aufgrund der auf Ihrer Website präsentierten Werbung für das Institut für Ernährung und Gesundheit zustande gekommen ist.
Es wird hiermit ausdrücklich klargestellt, dass bei der nachfolgenden Verwendung des Terminus "Partner" bzw. "Partnervereinbarung" von den Parteien nicht gewollt und beabsichtigt ist, dass es sich bei der Kooperation um eine solche handelt, die unter das Partnerschaftsgesetz fällt.
§ 1 Anmeldung
1. Mit der Übermittlung eines vollständig ausgefüllten Antrages melden Sie sich zum Partnerprogramm an. Die Freischaltung erfolgt sofort. Sie erhalten eine E-Mail mit der Bestätigung des Eingangs Ihrer Anmeldung. Das Institut für Ernährung und Gesundheit wird anschließend Ihren Antrag wohlwollend prüfen und Ihnen im Falle der Ablehnung dies Ihnen schnellstmöglich mitteilen. Erhalten Sie keine Ablehnung innerhalb von 7 Wertagen, gilt Ihre Antragstellung als angenommen. Mit Ihrer Antragstellung sichern Sie zu, dass Sie die Werbetätigkeit für das Institut für Ernährung und Gesundheit gewerblich ausführen und dass Sie den nachfolgend geregelten Teilnahmebedingungen zustimmen.
2. Das Institut für Ernährung und Gesundheit behält sich vor, Anträge abzulehnen, wenn Sie am Partnerprogramm nicht gewerblich teilnehmen oder wenn wir der Ansicht sind, dass Ihre Website wegen ihres Inhaltes nicht für das Partnernetzwerk von Institut für Ernährung und Gesundheit geeignet ist. Websites mit insbesondere gewaltverherrlichenden, ungeschützt zugängliche jugendgefährdende Inhalten sowie alle gegen das schweizerische Recht verstoßende Inhalte werden von uns von vornherein abgelehnt.
§ 2 Aufbau und Pflege der Partner-Website
1. Nachdem das Institut für Ernährung und Gesundheit ein vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular erhalten hat, wird dem Antragsteller eine Partner-ID-Nummer (Programm ID) übermittelt und eine Anleitung zur Verbindung mit dem Online-Shop bereitgestellt, die das genaue Tracking der Werbeeinnahmen ermöglichen. Mit Erhalt der Partner-ID-Nummer wird der Antragsteller zum Partner vom Institut für Ernährung und Gesundheit im Rahmen des Partnerprogrammes, vorbehaltlich der unter § 1 genannten Prüfung durch das Institut für Ernährung und Gesundheit.
2. Für Ihre Partner-Website werden wir Ihnen über den Partner-Informationsbereich eine Auswahl von Grafiklinks (nachfolgend "Links") bereitstellen, mit denen Sie Links zum Shop vom Institut für Ernährung und Gesundheit herstellen können. Diese Links können Sie in jeder beliebigen Anzahl und in jedem beliebigen Bereich Ihrer Website einbauen. Die Links dienen der Identifikation Ihrer Website im Partner-Netzwerk und stellen die Verbindung von Ihrer Website zu unserer Website her. Die Links können auf verschiedene Bereiche unserer Website verweisen. Die korrekte technische Einbindung liegt in der Verantwortung des Partners.
3. Das Institut für Ernährung und Gesundheit weist Ihnen eine Partner-ID-Nummer (Programm ID) zu und übermittelt diese an Sie, welche Ihnen Zugang mit Ihrem bei der Anmeldung gewählten Passwort zu einem geschützten Member-Bereich ermöglicht. Von diesem Member-Bereich aus haben Sie Zugriff auf den Stand Ihres Partnerkontos und können Ihre Verkaufsstatistik einsehen.
4. Das Institut für Ernährung und Gesundheit behält die volle Verantwortung für die Erfüllung jeglicher Kundenbestellungen, die von einem Nutzer getätigt werden, der als von einer Partnerwebsite kommend identifiziert wurde, und aller damit in Zusammenhang stehenden Kundendienstleistungen.
5. Die Pflege der Partner-Website liegt in der Verantwortung des Partners. Solange der Partner die Shop-Links verwendet, verpflichtet er sich, die Informationen und Links im Zusammenhang mit Shop-Produkten regelmäßig zu erneuern.
§ 3 Berechnung Ihrer Werbeeinnahmen
1. Sie erhalten für erfolgreich auf Ihrer Website präsentierte Werbung für das Institut für Ernährung und Gesundheit, die zu Kundeneinnahmen geführt hat, eine Vergütung. Diese Vergütung besteht aus 10% unserer Einnahmen aus Produktverkäufen an Kunden, die durch direkte Links auf unsere Website gelangt sind.
Weiterhin können Sie als Partner eine zusätzliche Vergütung erhalten, wenn Sie an das Institut für
Ernährung und Gesundheit weitere Partner vermitteln. In diesem Fall erhalten Sie als werbender
Partner auf die Kundeneinnahmen, die durch ihre gewordenen Partner zustande kommen, eine zusätzliche
Vergütung in Höhe von 3,5%
Für die Berechnung der Vergütung zählen ausschließlich unsere Einnahmen auf Grund von Verkäufen von Shop-Produkten, wenn der Kunde unmittelbar vor dem Kauf über einen Link auf Ihrer Website bzw. die ihrer geworbenen Partner unsere Website angewählt hat und der Verkauf, die Lieferung und die vollständige Bezahlung der Ware abgeschlossen sind. Die Werbeeinnahmen werden nur auf Basis der Produktpreise, die auf der Shop-Website aufgeführt sind, errechnet. Zusätzliche, dem Kunden in Rechnung gestellte Kosten (z.B. für anfallende Steuern, Nachnahme-, Versand- oder Frachtkosten u.ä.) zählen nicht zur Berechnung der Einnahmen. Ebenso zählen nicht zur Berechnung der Einnahmen von Online-Shop ausgegebene Gutscheine.
2. Sofern eine Rückvergütung des Kaufpreises an den Kunden durchgeführt wird, wird der Betrag auch bei der Berechnung der Vergütung für den Partner abgezogen. Sofern ein Kunde den Kaufpreis zurückerstattet erhält, nachdem hierfür bereits Werbeeinnahmen an den Partner ausbezahlt wurden, ist das Institut für Ernährung und Gesundheit berechtigt, dem Partner diese Einnahmen im nächsten Berechnungszeitraum wieder abzuziehen.
3. Bitte beachten Sie, nicht einbezogen werden Verkäufe an Kunden, die sich nicht unmittelbar vor der Bestellung über einen Link auf Ihrer Website auf unsere Website eingewählt haben, auch wenn sich diese zu einem früheren Zeitpunkt bereits über Ihre Website bei uns eingewählt bzw. gekauft haben.
§ 4 Zahlung der Werbeeinnahmen
1. Die Zahlung Ihrer Werbeeinnahmen wird monatlich für den vorhergehenden Monat abgerechnet und im darauffolgenden Monat nach der Abrechnung fällig. Bevorzugte Zahlungsmethode ist die Überweisung auf das Bankkonto des Partners. Hierfür sind die betreffenden Felder im Anmeldeformular auszufüllen. Die Auszahlung Ihrer Provisionen per Scheck ist möglich, kann jedoch zu Verzögerungen führen, auf die hiermit ausdrücklich hingewiesen wird. Bei Auszahlung per Scheck behalten wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,- Euro ein.
2. Das Institut für Ernährung und Gesundheit behält sich vor, Werbeeinnahmen, welche die Grenze von 50,- Euro nicht überschreiten, erst im nächsten Berechnungszeitraum mit einzubeziehen. Im Falle einer Kündigung der Partnervereinbarung werden die Werbeeinnahmen unabhängig von der 50,- Euro Grenze abgerechnet.
3. Sofern das Institut für Ernährung und Gesundheit verpflichtet ist, Steuern für Ihre Vergütung abzuführen, werden diese entsprechend bei Ihrer Vergütung abgezogen. Sofern Sie umsatzsteuerpflichtig sind, geben Sie bitte Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an. Wenn Sie keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben, dann erklären Sie damit ausdrücklich, dass Sie nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Die Werbeeinnahmen werden wir dann ohne Umsatzsteuer von uns überwiesen. Wenn Sie während des Vertragsverhältnisses umsatzsteuerpflichtig werden, dann teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Für Nachforderungen des Finanzamtes, die sich aus falschen Angaben über Ihre Umsatzsteuerpflichtigkeit ergeben, hat das Institut für Ernährung und Gesundheit das Recht zur Rückforderung. Ihre Umsatzsteuerpflicht müssen Sie ggf. zusätzlich mit einem Handelsregisterauszug oder einer Gewerbeanmeldung nachweisen.
4. Das Institut für Ernährung und Gesundheit behält sich vor, die Zahlung im Falle des Verdachts einer betrügerischen Transaktion im aktuellen oder einem früheren Berechnungszeitraum zu verweigern.
5. Ein Anspruch auf Erstattung von Auslagen und Kosten im Zusammenhang mit Ihrer Werbetätigkeit ist ausgeschlossen.
§ 5 Verpflichtungen des Partners
1. Sie sind vollständig verantwortlich für die Einrichtung, den Betrieb und die Pflege Ihrer Website und für alle Materialien, die auf Ihrer Website erscheinen. Diese Verantwortlichkeit bezieht sich insbesondere auf den technischen Betrieb Ihrer Seite und die erforderlichen technischen Systeme.
2. Sie verpflichten sich, für die Richtigkeit und Korrektheit von dargestellten Materialien auf Ihrer Website (insbesondere die Darstellung aller Online-Shop-produktbezogenen Materialien) Sorge zu tragen und sicherzustellen, dass das Material auf Ihrer Seite nicht die Rechte Dritter verletzt oder in irgendeiner Weise für illegale, betrügerische oder verleumderische Zwecke oder Aktivitäten benutzt wird.
3. Sie verpflichten sich, dass das Shop-Logo, die Graphik oder der Text in keiner Weise modifiziert werden und die Grafiken, die im Partnerprogrammbereich erhältlich sind, nur zu dem vorgesehenen Zweck, d. h. um einen Link zum Online-Shop einzurichten und aufzuzeigen, verwendet werden. Die Partner-ID-Nummer und das Passwort dürfen Dritten nicht offenbart werden. Sie verpflichten sich des weiteren, keine Informationen in bezug auf die Verkäufe oder Werbeeinnahmen, die durch das Partnerprogramm erzielt werden, ohne Erlaubnis vom Institut für Ernährung und Gesundheit zu veröffentlichen.
4. Sie verpflichten sich, Ihre Website nicht in einer Art und Weise einzurichten, die Verwechslungsgefahr mit der Shop-Website vom Institut für Ernährung und Gesundheit hervorruft, oder den Eindruck erweckt, dass Ihre Website zu unserer Website gehört oder ein Teil unserer Website ist.
5. Sie verpflichten sich, auf Ihrer Website keine Materialien vom Institut für Ernährung und Gesundheit Online-Shop zu verwenden, die Sie nicht hierfür mit unserer Erlaubnis oder über unsere Website erhalten. Ihr Domain-Name und der Metatext Ihrer Website darf nicht die Wörter, "Institut für Ernährung und Gesundheit" oder "institut-ernaehrung-gesundheit.com" enthalten. Des weiteren verpflichten Sie sich, sich bei keinem Suchdienst im Internet unter diesen Stichwörtern zu registrieren. Sie verpflichten sich, keine sonstigen Werbematerialien direkt oder indirekt zu verbreiten, die sich auf den Online-Shop vom Institut für Ernährung und Gesundheit beziehen, ohne uns dieses Material vorgelegt und ein schriftliches Einverständnis erhalten zu haben. Ein solches Einverständnis wird das Institut für Ernährung und Gesundheit nicht unangemessen verweigern.
6. Sie sind nicht berechtigt, Angebote im Namen vom Institut für Ernährung und Gesundheit Online-Shop zu erstellen oder anzunehmen oder das Institut für Ernährung und Gesundheit zu vertreten. Sie werden keine Angaben gegenüber Dritten machen, die den Eindruck einer Vertretungsbefugnis erwecken.
7. Sie sind verpflichtet, das Institut für Ernährung und Gesundheit von jeglichen Ansprüchen Dritter und Kosten im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen Ansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit der von Ihnen zu verantwortenden Einrichtung, dem Betrieb oder der Pflege sowie dem Inhalt Ihrer Seite stehen, freizustellen.
§ 6 Vertragslaufzeit und Vertragskündigung
1. Die Vertragslaufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit Annahme des Antrages des Partners durch das Institut für Ernährung und Gesundheit und endet mit der Kündigung durch eine der beiden Parteien. Beide Parteien können die Vereinbarung zu jeder Zeit mit einer Frist von sieben Tagen ohne Vorliegen besonderer Gründe kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs bei dem Kündigungsempfänger. Nach Wirksamwerden der Kündigung ist der Partner nur zum Erhalt von Werbeeinnahmen berechtigt, die sich auf Verkäufe während der Vertragslaufzeit beziehen.
2. Das Institut für Ernährung und Gesundheit hat das Recht, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen bei Vertragsverstößen durch den Partner, insbesondere bei Verstößen gegen die Verpflichtungen des Partners aus Ziff. 5 und 6, sowie insbesondere falls:
- Die Website des Partners illegale, betrügerische oder verleumderische Inhalte umfaßt oder für solche Zwecke und Aktivitäten genutzt wird
- Das Institut für Ernährung und Gesundheit der Ansicht ist, dass die Weiterführung dieses Vertrages nicht in ihrem Interesse ist
- Der Partner jegliche Bestimmungen dieses Vertrages verletzt, die nicht berichtigt werden können oder
- Der Partner es versäumt, einen Vertragsbruch zu berichtigen, der innerhalb von sieben Tagen nach der Benachrichtigung des Partners durch das Institut für Ernährung und Gesundheit und der Aufforderung zur Berichtigung berichtigt werden kann.
3. Das Institut für Ernährung und Gesundheit behält sich das Recht vor, die nach dem letzten maßgeblichen Abrechnungszeitraum vor der Kündigung anfallende Vergütung für die Dauer von drei Monaten einzubehalten, damit die Zahlung der korrekten Summe sichergestellt wird.
4. Ausgleichs- und Abfindungsansprüche sind ausgeschlossen.
5. Mit Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen sämtliche nach dieser Vereinbarung eingeräumten Nutzungsrechte des Partners an den vom Institut für Ernährung und Gesundheit zur Verfügung gestellten Anzeigen, Mitteilungen und sonstigen Darstellungen. Der Partner hat sämtliche technischen Vorkehrungen zu treffen, damit nach der Beendigung dieser Vereinbarung keinerlei Links zwischen seiner Website und der Institut für Ernährung und Gesundheit Shop-Website mehr bestehen.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
1. Das Institut für Ernährung und Gesundheit bemüht sich, ihre Website im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten zu betreiben und die ununterbrochene Operation der Institut für Ernährung und Gesundheit Shop-Website sicherzustellen. Das Institut für Ernährung und Gesundheit erteilt keine Zusicherungen in bezug auf das Partnernetzwerk, die Shop-Produkte sowie dafür, dass die Shop-Website fehlerfrei oder jederzeit verfügbar ist.
2. Das Institut für Ernährung und Gesundheit übernimmt gegenüber dem Partner oder anderen Personen keinerlei Haftung für Kosten, Verluste oder Verbindlichkeiten (einschließlich entgangenem Gewinn oder anderer Schäden bzw. Folgeschäden), die daraus entstehen, dass der Partner nicht oder nur mit Verzögerung seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Ebenfalls ist eine Haftung ausgeschlossen, sofern der Partner dem Inhalt, Kontext oder der Vertraulichkeit der Kommunikation bezüglich der Shop-Website nicht nachkommt. Dieser Haftungsausschluß gilt nur, soweit er gesetzlich zulässig und möglich ist. Gesetzliche Haftungstatbestände, die vertraglich nicht ausgeschlossen werden können, werden hiervon nicht berührt. In diesen Fällen haftet das Institut für Ernährung und Gesundheit nur für Schäden, die aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens vom Institut für Ernährung und Gesundheit oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
§ 8 Vertraulichkeit
1. Der Partner verpflichtet sich ausdrücklich dazu, es zu unterlassen, die Partner-ID-Nummer und das Passwort, das ihm vom Institut für Ernährung und Gesundheit zur Verfügung gestellt wurde, an Dritte weiterzugeben. Des weiteren ist dem Partner untersagt, jegliche Informationen in bezug auf Verkaufserlöse, die durch die Teilnahme am Partnerprogramm erzielt wurden, weiterzugeben, es sei denn, dass das Institut für Ernährung und Gesundheit schriftlich die ausdrückliche Genehmigung zu einer solchen Veröffentlichung durch den Partner erteilt. Die in dieser Bestimmung enthaltenen Verpflichtungen bestehen auch nach Vertragskündigung in vollem Umfang weiter.
2. Darüberhinaus verpflichtet sich der Partner, alle sonstigen Informationen, insbesondere die Regelungen dieser Vereinbarung, geschäftliche und finanzielle Informationen, Kundennamen und -adressen sowie Verkäuferlisten und Preis- und Verkaufsinformationen strikt vertraulich zu behandeln. Diese Informationen und Daten dürfen vom Partner weder direkt noch indirekt für eigene wirtschaftliche Zwecke oder für andere Zwecke verwendet werden. Etwas anderes gilt nur, soweit ein schriftliches Einverständnis vom Institut für Ernährung und Gesundheit vorliegt.
§ 9 Vertragsänderungen
Das Institut für Ernährung und Gesundheit behält sich das Recht vor, diesen Vertrag zu jeder Zeit zu ändern. Sie werden hierzu per E-Mail über die Änderungen informiert und sie werden unter dem Partner-Informationsbereich zur Verfügung gestellt. Anpassungen oder Änderungen können sich insbesondere auf solche in bezug auf die Vergütung oder die Zahlungsprozedur beziehen. Sofern eine vom Institut für Ernährung und Gesundheit vorgenommene Vertragsänderung für Sie nicht akzeptabel ist, sind Sie berechtigt, die Vereinbarung zu kündigen. Ihre weitere Teilnahme am Partner-Netzwerk nach Bekanntgabe und Beginn der Geltungsdauer der Änderung gilt als deren Annahme.
§ 10 Vertragsvollständigkeit/Nebenabreden
Dieser Vertrag stellt einen vollständigen Vertrag der Vertragsparteien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes dar. Jegliche Kommunikation und frühere Abmachungen in bezug auf den Vertragsgegenstand werden durch diesen Vertrag ersetzt.
Diese Vereinbarung ist ohne schriftliche Zustimmung vom Institut für Ernährung und Gesundheit nicht übertragbar.
§ 11 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Für diese Vereinbarung gilt ausschließlich das englische Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das für Sharpthorne West Sussex zuständige Gericht vereinbart. Das Institut für Ernährung und Gesundheit behält sich das Recht vor, auch an dem Gerichtsstand des Partners zu klagen.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine rechtswirksame Bestimmung gelten, die dem Inhalt und Zweck der nicht rechtswirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 13 Vertragsbindung
Mit Absenden Ihrer Anmeldung erklären Sie, dass Sie die Vertragsbedingungen gelesen und verstanden haben und sich zur vertraglichen Bindung an diese Bedingungen verpflichten.
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